Integrationskurse

Zielgruppe: Migrant*innen, Neuzugewanderte, Spätaussiedler*innen und Asylbewer*innen

Schulungsorte: Südring 17 (Schulungsgebäude) und Gürtelstraße 18 (Geschäftsstelle)

Unterrichtszeiten: morgens: 08:45 - 13:00 Uhr und nachmittags: 13:45- 17:00 Uhr. 


Neuer B2-Kurs: 

ab 10.11.2025 am Vormittag, Südring 17, 59423 Unna

 

Neuer Integrationskurs: 

ab 10.12.2025 am Vormittag, Gürtelstr. 18, 59423 Unna

 

Anmeldung:

Kommen Sie einfach vorbei! Bitte bringen Sie die Berechtigung mit. 

Für die Anmeldung zu einem B2-Kurs bringen Sie bitte auch ein aktuelles Sprachzertifikat B1 (nicht älter als 6 Monate) mit.

 


Allgemeiner Integrationskurs:

Der allgemeine Integrationskurs setzt sich aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs zusammen. Der Sprachkurs besteht aus 600 Unterrichtseinheiten (UE). Der Orientierungskurs besteht aus 100 UE. 
 

Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigen wie zum Beispiel Kontakte zu Behörden, Familie, öffentliche Verkehrsmittel, Gespräche, Gesundheit, etc.

Nach dem Sprachkurs wird der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) durchgeführt. Bei entsprechender Punktzahl kann hier das Sprachniveau B1 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ nachgewiesen werden.
 

Im Orientierungskurs werden Sie über das Leben in Deutschland informiert. Nach dem Orientierungskurs wird der Test „Leben in Deutschland“ durchgeführt.

Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?

Migrant*innen, Neuzugewanderte, Spätaussiedler*innen und Asylbewer*innen

 

Die Ausländerbehörde kann Sie zur Teilnahme berechtigen oder verpflichten, sofern sie nach dem Aufenthaltsgesetz einen Anspruch darauf haben.

Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Aufenthaltsgesetz zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.

Träger der Grundsicherung (Jobcenter) können Sie zur Teilnahme zulassen oder verpflichten, wenn Sie Bürgergeld beziehen.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie auf Antrag zur Teilnahme an einem Integrationskurs zulassen (hier können wir Ihnen helfen), wenn Sie als

− Ausländer*in bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben,

− Unionsbürger*in oder Staatsangehörige eines EWR-Staates sind,

− als Deutsche*r keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder 

− eine Aufenthaltsgestattung besitzen, 

− eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 besitzen oder 

− eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Absatz 5 besitzen.

 

Anmeldung beim Kursträger:

Zur Anmeldung müssen Sie müssen Sie die Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs beim Kursträger vorlegen.

Vor Beginn des Integrationskurses muss noch ein Einstufungstest durchgeführt werden. Es wird überprüft, wie gut Ihre Deutschkenntnisse sind. Danach entscheidet sich, wann Sie in einen Kurs einsteigen.

 

Kosten:

Es fallen Kosten in Höhe von 2,29 € pro Unterrichtseinheit an. Eine Rechnung wird für jeden Kursabschnitt von 100 UE erstellt.

Es gibt Personengruppen für die ist ein Integrationskurs immer kostenlos

Für Andere kann ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden.

 

 

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die einen Integrationskurs betreffen. Unser Team aus qualifizierten Lehrkräften freut sich auf Sie!

 

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge.


 

Bundesamt für Migration

 

Matthias Starmann

Matthias Starmann

Tel: 02303 98612-16

E-Mail:

 Mitarbeiter Virginia Cordeiro Coutinho

Virginia Cordeiro Coutinho

Tel: 02303 98612-16

E-Mail: